Gefirmt werden kann, wer bereits getauft ist und „unterrichtet und recht disponiert ist und die Taufversprechen zu erneuern vermag“ (Kirchenrecht: can. 889, § 2 CIC/1983). Der Firmung geht daher ein mehrmonatiger Vorbereitungsprozess in der Gemeinde/ im Seelsorgebereich voraus.
Wenn du Interesse hast, mindestens 15 Jahre alt und neugierig bist, komm zu einer unserer KICKOFF – VERANSTALTUNGEN:
am 16.06. um 15 Uhr im Pfarrzentrum St. Andreas, Eichholzer Str. 66, Wesseling oder
am 23.06. um 15 Uhr in der Kirche St. Maria von den Engeln, Schlossstr. 9, Brühl.
Hier findest du den Terminplan für die gesamte Firmvorbereitung 2024 hinterlegt.
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